„Korrekt und sauber sein ist gut, aber nicht alles.
Hier spielen Brauch und Sitte eine große Rolle, und was nicht Brauch ist, gilt leicht als „verboten“.“
So ein Auszug aus der Einleitung zum 22. Sonntag im Jahreskreis.
Mose trägt nicht seinen Willen vor; sondern spricht: „… höre die Gesetze und Rechtsvorschriften, die ich euch halten lehre.
Hört, und ihr werdet leben …“
Daraus ergibt sich: wer nicht hört, sie nicht hält, verliert das Leben … gemeint ist das Leben im gelobten Land.
Gilt das heute nicht mehr?
Ganz klar spricht Jakobus in seinem Brief (Kap.1, 17): „Jede gute Gabe und jedes vollkommene Geschenk kommt von oben, vom Vater der Lichter (Gott), bei dem kein Wechsel ist oder ein Schatten von Veränderung.“
Jesus sagt: „Denkt nicht, ich sei gekommen das Gesetz oder die Propheten aufzuheben. Ich bin nicht gekommen aufzuheben, sondern zu erfüllen.“ (vgl. Matth.5, 17)
ER zeigt im Tagesevangelium auf, dass es nicht um das äußere (das Abwaschen von Bechern, Krügen und Kesseln) geht, sondern um das Innere …
Was nützt es, die Gesetze und Vorschriften nach außen hin einzuhalten; wenn das Innere eine falsche Haltung hat.
Nehmen wir die Praxis! Wie viele klagen über jeden kleinen Fehler des Nächsten? Wie viele bekennen ihre eigene Schuld?
In den Beichtstühlen geht es oft um die anderen – was diese falsch machen, nicht um das eigene Vergehen. Oder man entschuldigt sich für das begangene Unrecht wegen der Fehlverhalten des anderen.
Beichten ist wichtig, also die Reinigung des Inneren … egal wie das äußere ist. Das Hochzeitsgewand, wovon Jesus sprach, dass man zumindest anhaben sollte, ist das Taufkleid … die heiligmachende Gnade, die eine Teilnahme an der göttlichen Hochzeitsfeier erlaubt.
Die Gebote der Schrift, der Kirche … die Rechtsvorschrift dienen uns dabei als Markierung für den Beichtspiegel. Wenn wir diese nicht kennen, oder missachten … (sie können ja von Menschenhand kommen, wie einige sagen) … sie können uns den Platz im Hochzeitssaal kosten, wenn wir diesen nicht nachkommen.
Ja, selbst wenn am Ambo gesagt wird (von Priestern, Diakonen und Laien), dass der Bußgottesdienst ausreiche … dann ist das nicht die Wahrheit. Es kommt nicht von der Lehre Jesu und Seiner Kirche.
Denn Jesus hat die sakramentale Beichte aufgetragen, und zwar den Aposteln – ergo den Bischöfen / Priestern. Der Hl. Papst Johannes-Paul II. hat ausdrücklich in Seiner Lehrschrift „Misericordia Dei“ (vom 7. April 2002) über die Notwendigkeit der sakramentalen (Erst-) Beichte gesprochen … ein Bußgottesdienst dient einer guten Vorbereitung der „Ohrenbeichte“ mehr nicht.
Auch dürfen Laien (Tischmütter) nicht einen Ersatzdienst leisten, der dann als Erstbeichte deklariert wird. Eine Beichte kann und darf nur ein Priester abnehmen – der im Auftrag Jesu die Lossprechung spendet … ein Sakrament!!!
Um das nochmal mit dem Reinigen der Becher usw. zu vergleichen: Wenn die Feier schon gestaltet; dass Innere aber nicht wirklich bereitet ist, was nutzt es …
Und die Aussagen, die oft folgen: „So genau nimmt Jesus das nicht!“ der betrügt sich selbst; belügt die Erstkommunionkinder, die Eltern und alle anderen Gläubigen.
Nein! Jesus hat nichts aufgehoben, sondern ausdrücklich aufgetragen, dieses zu tun! Und zwar unmittelbar durch die Apostel = Bischöfe / Priester … und sonst niemanden.
Allen einen gesegneten Sonntag, übrigens Fest der Enthauptung des Johannes des Täufers. Ihm kostete es den Kopf, weil er die Wahrheit aussprach, die von Gott kam; um dem billigen Wunsch eines begierlichen tanzenden Mädchens nachzukommen – genau gesagt, um der Rache der Frau der Lüge nachzukommen, welche die Wahrheit nicht ertragen konnte.
Auch das hat sich bis heute nicht geändert, wie wir am „synodalen Irrweg“ erkennen, von denen welche die Lehre Jesu und Seiner Kirche auf den Kopf – nach den eigenen Begierlichkeiten verändern wollen.